Die Forstgruppe ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie stellt eine demokratische Rechtsstruktur dar, bei der anteilig der Einlagen der einzelnen Teilhaber, Anteilsscheine (Besitzscheine mit notariellem Grundbucheintrag) und Stimmrechte vergeben werden. Einmal pro Jahr wird eine Geschäftsversammlung abgehalten, bei der die Geschäftsführer die Geschäftsergebnisse und die Jahresabschlussbilanz vorstellen. Im Anschluss wird ein Geschäftsbericht an alle Gesellschafter ausgegeben. Bei der jährlichen AG wird demokratisch über die Planung des nächsten Geschäftsjahres abgestimmt (z.B. Reinvestition bzw. Ausschüttung des erwirtschafteten Gewinns).
Die Rechtsform FG wurde vor über 100 Jahren vom französischen Staat speziell für Waldbesitzer gegründet, um die forstliche Nutzung durch rechtliche und steuerliche Vorteile sowie staatliche Subventionen zu begünstigen. Eine FG ist keine kommerzielle Gesellschaft und deshalb von der Unternehmenssteuer befreit. Die steuerlichen Vorteile betreffen Steuerzahler des französischen Staates.
Um die klassischen Probleme zu vermeiden, die in Forstgruppen auftreten können, wurden besondere Vorkehrungen in der notariellen Satzung festgelegt :
Um ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Teilhabern zu erreichen, wurde zu Beginn die Maximalhöhe der Einlage eines Teilhabers auf 200.000 Euro festgelegt. Ab 2016 kann ein Teilhaber nicht mehr als 10% Anteil an der FG besitzen. Dies soll ein Übergewicht von finanziell dominanten Anlegern vermeiden.
Zu den Anteilspacketen der einzelnen Teilhaber ist folgendes a usschlaggebend : Bei Versterben eines Teilhabers können dessen Anteile (Anteilspacket) an nur ein Kind (1 natürliche Person) weiter vererbt, also nicht geteilt werden, um die Multiplikation der Teilhaber so niedrig wie möglich zu halten. Dasselbe gilt bei Weiterverkauf eines Anteilspacketes. Ebenso kann im Scheidungsfall der Ehegatte keinen Anspruch auf die Teilung der Anteile eines Teilhabers bestehen.
Will sich ein Teilhaber nach 5 Jahren aus dem Forstprojet zurückziehen, hat die Forstgruppe das Vorkaufsrecht der zum Verkauf stehenden Anteile. In diesem Falle werden die von der Forstgruppe zurückgekauften Anteile je Einlageanteil an der Forstgruppe an die restlichen Teilhaber aufgeteilt.
Die Priorität der ersten 5 Geschäftsjahre der Forstgruppe ist die Anhäufung eines ausreichenden Stammkapitals, um oben genannte Aufkäufe von Anteilen an der Forstgruppe selbst stemmen zu können ohne Dritte heranziehen zu müssen. Falls die Forstgruppe zum Verkauf stehende Anteile nicht zurückkaufen kann, fällt das Vorkaufsrecht den einzelnen Teilhabern zu.